Wir geben bekannt, dass die Kündigung der Verwaltung gem. § 60 Abs. 1 InvFG 2011 des
mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht mit Bescheid GZ FMA-IF25 4565/0001-ASM/2024 vom 02.07.2024 genehmigt wurde.
Die MASTERINVEST kündigt die Verwaltung mit dem errechneten Wert vom 18.09.2024. Nach Kündigung der Verwaltung beginnt die Abwicklung des Investmentfonds.
Ebenfalls geben wir bekannt, dass die Rücknahme von Anteilscheinen gem. § 56 InvFG 2011 sowie die Ausgabe von Anteilscheinen per errechneten Wert 18.07.2024 ausgesetzt wird. Der Grund für die sofortige Aussetzung ist die Mindeststückelung einzelner Wertpapiere, da bei potenziell weiteren Rücklösungen die gesetzlichen Anlagerichtlinien des Investmentfonds nicht eingehalten werden könnten sowie die geringe Marktliquidität im europäischen Verbriefungsmarkt. Mit dieser Maßnahme schützen wir die Interessen aller Anteilsinhaber. Eine Wiederaufnahme wird bis zur Verwaltungskündigung nicht erfolgen. Anschließend beginnt die Abwicklung.
Nähere Informationen liegen am Sitz der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, 1030 Wien und der Depotbank, Hypo Vorarlberg Bank AG, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, auf und stehen den Interessenten kostenlos zur Verfügung.
Die Anteilinhaber werden über die Kündigung gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verständigt.
Details dazu finden Sie unter: http://issuerinfo.oekb.at/
Bekanntmachung vom 18.07.2024