Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der politischen (Nicht-) Entscheidungsprozesse nicht in der Lage sind alle unsere Fondsdokumente bezüglich des „Börse-Anhangs“ täglich am letzten Stand zu halten und möchten Sie daher auf folgenden Link unserer Homepage verweisen, wo wir Ihnen einen aktuell gültigen „Börse-Anhang" zur Verfügung stellen.
Börse-AnhangGrundsätzlich möchten wir festhalten, dass die Änderungen und erforderlichen Anpassungen nach unseren Analysen keine effektiven Auswirkungen auf die Verwaltung der Investmentfonds haben (werden). Sämtliche UK-Aktien oder CH-Aktien die aktuell im Bestand diverser Fonds sind, werden an einer Vielzahl internationaler Börseplätze mit ausreichender Liquidität gehandelt. Somit stellen die Änderungen keine Einschränkung für das Fondsmanagement dar.
BREXIT:
Mit dem erwarteten Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirland (GB) aus der EU verliert GB seinen Status als EWR-Mitgliedstaat und in weiterer Folge verlieren auch die dort ansässigen Börsen / geregelten Märkte ihren Status als EWR-Börsen / geregelte Märkte. Für diesen Fall weisen wir darauf hin, dass die in GB ansässigen Börsen und geregelten Märkte als in diesen Fondsbestimmungen ausdrücklich vorgesehene Börsen bzw. anerkannte geregelte Märkte eines Drittlandes im Sinne des InvFG 2011 bzw. der OGAW-RL gelten.
Schweiz:
In einem Streit zwischen der EU und der Schweiz über die bilateralen Beziehungen hat die EU-Kommission die Anerkennung der Äquivalenz für die Schweizer Börse nicht verlängert. In diesem Fall sind im Börse-Anhang genannten Schweizer Börsen bis auf Weiteres als Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR zu betrachten.
Vielen Dank!