EU Maßnahmenpaket Sustainable Finance

Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 ein umfassendes Maßnahmenpaket zu Sustainable Finance veröffentlicht. Das Paket umfasst:

Die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird klargestellt, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Die Kommission hat heute eine politische Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai formal angenommen, wenn die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen.


Einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive). Dieser Vorschlag soll den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Unternehmenswelt verbessern, unter anderem wird hierbei die NFRD überarbeitet. Er soll die Kohärenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erhöhen und dafür sorgen, dass Finanzunternehmen, Anlegern sowie dem breiteren Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden.


Sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung (u.a. MiFID II/IDD), die sicherstellen sollen, dass Finanzunternehmen wie Beratungsgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Versicherer das Thema Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und in ihre Anlageberatung für Kunden aufnehmen.


Weiterführende Informationen finden Sie hier:


Sustainable finance package


Sustainable Finance Communication Factsheet