Berechnung im November 2024
Empfohlene Haltedauer: 7 Jahre
Anlagebeispiel: 10.000 EUR Szenarien | Wenn Sie nach 1 Jahr aussteigen | Wenn Sie nach 7 Jahren aussteigen | |
Minimum | Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren. | ||
Stressszenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -35,26 % 6.473,57 EUR | -7,14 % 5.952,37 EUR |
Pessimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -17,48 % 8.252,35 EUR | -0,22 % 9.846,54 EUR |
Mittleres Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -0,53 % 9.947,20 EUR | 2,62 % 11.982,72 EUR |
Optimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | 12,27 % 11.226,69 EUR | 4,00 % 13.154,91 EUR |
Performance-Szenarien-Daten von Vormonaten finden Sie hier.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualen Verlust oder Gewinn pro Jahr über die letzten 10 Jahre.
Die Wertentwicklung wird nach Abzug der laufenden Kosten dargestellt. Ein- und Ausstiegskosten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wertentwicklung pro Kalenderjahr in Prozent
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Anhand des Diagramms können Sie bewerten, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.
Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und fördert ökologische/soziale Merkmale iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“). Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Der Mindestanteil an Investitionen in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung beträgt 0 %.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer bis hoher Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein gemischter Fonds, berücksichtigt § 25 Pensionskassengesetz (PKG) in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 und ist für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen geeignet. Die auf Euro lautenden Vermögensteile des Fonds betragen mindestens 70 % des Fondsvermögens (FV). Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Die maximale Anlagegrenze der Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere sowie Aktienfonds beträgt 50 % des FV. Schuldverschreibungen, sonstige verbriefte Schuldtitel und Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 % des FV erworben werden, wobei diese von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden können. Im Anleihenbereich werden mindestens 51 % Schuldverschreibungen der Euro-Zone aus dem Investmentgrade-Bereich erworben. Die Veranlagung kann auch bis zu 100 % des FV über Fonds abgebildet werden. Der Fonds kann bis zu 100 % des FV in Sichteinlagen und kündbare Einlagen investieren. Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt I, Punkt 1.12.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".