Berechnung im November 2024
Empfohlene Haltedauer: 7 Jahre
Anlagebeispiel: 10.000 EUR Szenarien | Wenn Sie nach 1 Jahr aussteigen | Wenn Sie nach 7 Jahren aussteigen | |
Minimum | Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren. | ||
Stressszenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -32,10 % 6.789,80 EUR | -5,58 % 6.689,69 EUR |
Pessimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -14,77 % 8.523,03 EUR | -0,50 % 9.658,37 EUR |
Mittleres Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -2,59 % 9.740,67 EUR | 2,70 % 12.052,99 EUR |
Optimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | 8,99 % 10.898,75 EUR | 5,01 % 14.083,26 EUR |
Performance-Szenarien-Daten von Vormonaten finden Sie hier.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualen Verlust oder Gewinn pro Jahr über die letzten 4 Jahre.
Die Wertentwicklung wird nach Abzug der laufenden Kosten dargestellt. Ein- und Ausstiegskosten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wertentwicklung pro Kalenderjahr in Prozent
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Anhand des Diagramms können Sie bewerten, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.
Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und fördert ökologische/soziale Merkmale iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“). Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Der Mindestanteil an Investitionen in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung beträgt 0 %.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer bis hoher Wertschwankungen.
Für den gemischten Fonds können in Summe bis zu 50 % des Fondsvermögens (FV) Aktien, Aktien gleichwertige Wertpapiere, Aktienfonds, Zertifikate, Wertpapiere und Fonds mit Anlageschwerpunkt in Rohstoffen, sowie bis zu 10% in Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG, sowie Derivate auf die genannten Instrumente erworben werden. Anteile an Immobilienfonds können bis zu 20 % des FV erworben werden. Es können bis zu 100 % des FV Schuldverschreibungen, sonstige verbriefte Schuldtitel und Anleihenfonds sowie Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds (jedweder Währung, Bonität und Branche) erworben werden. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden. Ebenfalls kann bis zu 100 % des FV in Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investiert werden. Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im gem. § 21 Informationsdokument, Abschnitt II, Punkt 1.14.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".