Berechnung im Dezember 2024
Empfohlene Haltedauer: 5 Jahre
Anlagebeispiel: 10.000 EUR Szenarien | Wenn Sie nach 1 Jahr aussteigen | Wenn Sie nach 5 Jahren aussteigen | |
Minimum | Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren. | ||
Stressszenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -19,35 % 8.065,46 EUR | -5,73 % 7.446,14 EUR |
Pessimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -14,93 % 8.508,02 EUR | -2,35 % 8.881,95 EUR |
Mittleres Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | 0,49 % 10.050,44 EUR | -0,39 % 9.809,23 EUR |
Optimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | 8,91 % 10.892,10 EUR | 1,90 % 10.990,15 EUR |
Performance-Szenarien-Daten von Vormonaten finden Sie hier.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Keine Daten vorhanden, da der Fonds erst am 01.08.2024 gegründet wurde.
Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und fördert ökologische/soziale Merkmale iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“). Für den Fonds können Veranlagungsinstrumente von Emittenten erworben werden, in deren Geschäftspolitik nachhaltigkeitsbezogene Grundprinzipien erkennbar sind.
Der Mindestanteil an Investitionen in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung beträgt 0 %.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Der Fonds investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Schuldverschreibungen von Staaten, Unternehmen und Kreditinstituten. Die Veranlagung kann auch bis zu 10 % des FV über Fonds abgebildet werden. Hinsichtlich ihres Sitzes unterliegen die Emittenten keinen geographischen Beschränkungen. Daneben können Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen bis zu 49 % des FV erworben werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".